Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 28: Schutz von Geräten und Übertragungssystemen, die mit optischer Strahlung arbeiten (IEC 60079-28:2025); Deutsche Fassung EN IEC 60079-28:2026

Norm [VORBESTELLBAR]

DIN EN IEC 60079-28:2026-09

VDE 0170-28:2026-09

Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 28: Schutz von Geräten und Übertragungssystemen, die mit optischer Strahlung arbeiten (IEC 60079-28:2025); Deutsche Fassung EN IEC 60079-28:2026

Englischer Titel
Explosive atmospheres - Part 28: Protection of equipment and transmission systems using optical radiation (IEC 60079-28:2025); German version EN IEC 60079-28:2026
Ausgabedatum
2026-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
37

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Einführungsbeitrag

U. a. gehört zum Anwendungsbereich dieses Dokuments: Dieser Teil der IEC 60079 legt zusätzliche Anforderungen für Ex-Geräte, Ex-zugehörige Geräte oder Ex-Bauteile fest, die optische Systeme enthalten, die optische Strahlung emittieren und explosionsfähigen Atmosphären ausgesetzt sind. Diese zusätzlichen Anforderungen gelten für alle Gerätegruppen und alle Geräteschutzniveaus (EPL). Dieses Dokument enthält Anforderungen, die für optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 380 nm bis 10 µm gelten. Behandelt werden die folgenden Zündmechanismen: - Die optische Strahlung wird von Oberflächen oder Partikeln absorbiert, welche sich dadurch erwärmen und unter bestimmten Umständen eine Temperatur annehmen können, die eine umgebende explosionsfähige Atmosphäre zünden kann. - In seltenen Spezialfällen können der direkte laserinduzierte Durchschlag eines Gases im Brennpunkt eines starken Strahles durch Erzeugung von Plasma und einer Stoßwelle, die beide möglicherweise als Zündquelle wirken können. Diese Prozesse können durch einen Feststoff begünstigt werden, der sich in der Nähe des Durchschlagpunktes befindet. - Anhang A enthält Leitlinien für die Berücksichtigung von Zündmechanismen, die die Gefährdung optischer Einrichtungen/Strahlung in explosionsfähigen Atmosphären beeinflussen. Dieses Dokument gilt für - Geräte mit Laser; und - Geräte mit Lichtwellenleitern; und - jedes optische System, das Licht in konvergente Strahlen mit Brennpunkten innerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs umwandelt. U. a. ist dieses Dokument nicht anwendbar für: - Geräte mit Laser für Anwendungen mit EPL Mb, Gb, Gc, Db oder Dc, die die Grenzwerte von Klasse 1 in Übereinstimmung mit IEC 60825-1 erfüllen; oder ANMERKUNG 2 Die Grenzwerte der Klasse 1 liegen unterhalb von 15 mW, gemessen in einem Abstand von der optischen Strahlungsquelle in Übereinstimmung mit IEC 60825-1, wobei dieser gemessene Abstand in der Explosionsschutzanwendung berücksichtigt wird. Die Grenzwerte der Klasse 1 gelten als nicht geeignet, eine explosionsfähige Atmosphäre zu zünden. ANMERKUNG 3 Die Einhaltung der Grenzwerte der Klasse 1 wird in der Regel in Form eines Datenblatts oder einer Bedienungsanleitung dokumentiert, das bzw. die vom Hersteller des Geräts mit Laser bereitgestellt wird. - Einfach- oder Mehrfach-Lichtwellenleiterkabel, die nicht Bestandteil von Geräten mit Lichtwellenleitern sind, wenn die Kabel: - mit den relevanten Industrienormen für Lichtwellenleiterkabel übereinstimmen und mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen versehen sind, z. B. widerstandsfähige Kabel, Schutzrohre oder Kabelkanäle (für EPL Gb, Db, Mb, Gc oder Dc); oder - mit den relevanten Industrienormen für Lichtwellenleiterkabel übereinstimmen (für EPL Gc oder Dc); oder - optische Strahlungsquellen entsprechend der obigen Festlegung in Punkt a) bis Punkt c), bei denen die optische Strahlung vollständig in einem Gehäuse eingeschlossen ist, das einer der folgenden Zündschutzarten entspricht, die für das EPL geeignet sind, oder den festgelegten minimalen Eindringschutz erfüllt: ANMERKUNG 4 Vollständig gekapselt bedeutet, dass keine optische Strahlung austreten kann. - druckfeste Kapselung „d“ (IEC 60079-1); oder ANMERKUNG 5 Eine druckfeste Kapselung „d“ ist geeignet, da eine Zündung aufgrund von optischer Strahlung in Verbindung mit Absorbern innerhalb der Kapselung eingeschlossen wird. - Überdruckkapselung „p“ (IEC 60079-2); oder ANMERKUNG 6 Eine Überdruckkapselung „p“ ist geeignet, da sie einen Schutz gegen das Eindringen einer explosionsfähigen Atmosphäre aufweist. - schwadensicheres Gehäuse „nR“ (IEC 60079-15); oder ANMERKUNG 7 Ein schwadensicheres Gehäuse „nR“ ist geeignet, da es einen Schutz gegen das Eindringen einer explosionsfähigen Atmosphäre aufweist. - staubexplosionsgeschütztes Gehäuse „t“ (IEC 60079-31); oder ANMERKUNG 8 Ein staubexplosionsgeschütztes Gehäuse „t“ ist geeignet, da es einen Schutz gegen das Eindringen einer explosionsfähigen Staubatmosphäre aufweist. - ein Gehäuse, das einen minimalen Eindringschutz von IP6X bereitstellt und bei dem keine inneren Absorber anzunehmen sind und das die in IEC 60079-0 angegebenen „Prüfungen von Gehäusen“ erfüllt. ANMERKUNG 9 Ein Gehäuse, das einen minimalen Eindringschutz von IP6X bereitstellt und IEC 60079-0, „Prüfungen von Gehäusen“ erfüllt, ist geeignet, da es einen Schutz gegen das Eindringen von Absorbern aufweist. Es wird erwartet, dass bei einem Öffnen des Gehäuses das Eindringen von Absorbern verhindert wird. In diesem Dokument wird nicht die Zündung durch ultraviolette Strahlung und durch Absorption der Strahlung in einem explosionsfähigen Gemisch selbst behandelt. Absorbierende Stoffe aus Explosivstoffen oder absorbierende Stoffe, die ihren eigenen Sauerstoffträger enthalten, sowie katalytische absorbierende Stoffe sind ebenfalls nicht im Anwendungsbereich dieses Dokuments Typische Anwendungsbeispiele sind: - Inhärent sichere optische Strahlung - Typprüfungen - Kennzeichnung - Zündmechanismen - Beurteilung gepulster Strahlung

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60079-28 (VDE 0170-28):2016-04 und DIN EN 60079-28/A11 (VDE 0170-28/A11):2025-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zündprüfung wurde entfernt; b) Klarstellung der Anwendbarkeit von IEC 60079-28 für Geräte mit Laser, Geräte mit Lichtwellenleitern und alle optischen Systeme, die Licht in konvergente Strahlen mit Brennpunkten innerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs umwandeln; c) Änderung des Titels von „Strahlung innerhalb von Gehäusen“ in „Strahlung, die in Gehäuse eintritt oder aus Gehäusen austritt“ und Umformulierung des Textes; d) neuer Abschnitt „Typprüfungen“ wurde hinzugefügt; e) neuer Unterabschnitt „Optischer Detektor“; f) die Möglichkeit, Berechnungen zur Bewertung der optischen Leistung durchzuführen, wurde präzisiert; g) zusätzliche Beispiele für die Kennzeichnung wurden hinzugefügt; h) Anhang C wurde entfernt.

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