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Diese zusätzlichen Anforderungen gelten für Sicherungseinsätze für den Schutz von Batterien und Batteriesystemen und betreffen unter anderem die Terminologie für die Stromspeicherung in Betriebsmitteln für Stromkreise mit Nennspannungen bis 1 500 V Gleichspannung. Ihre Bemessungsspannung kann höher sein als 1 500 V Gleichspannung. Der Zweck dieser zusätzlichen Anforderungen ist es, die Kenngrößen von Batteriesicherungseinsätzen derart festzulegen, dass diese durch andere Sicherungseinsätze mit den gleichen Kenngrößen ersetzt werden können, sofern deren Abmessungen identisch sind.