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Norm [AKTUELL]

DIN EN IEC 62115:2021-04

VDE 0700-210:2021-04

Elektrische Spielzeuge - Sicherheit (IEC 62115:2017 + COR1:2019); Deutsche Fassung EN IEC 62115:2020 + A11:2020

Englischer Titel
Electric toys - Safety (IEC 62115:2017 + COR1:2019); German version EN IEC 62115:2020 + A11:2020
Ausgabedatum
2021-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
134

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2021-04
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134

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Einführungsbeitrag

Diese Europäische Norm enthält den Text der CENELEC-Änderung A11:2020-02 zur EN 62115:2020. Durch die eingearbeitete EN 62115:2005/A11:2020 werden die Abschnitte 2 „Anwendungsbereich“, 7 „Aufschriften und Anweisungen“, 9 „Erwärmung und unsachgemäßer Betrieb“, 14 „Aufbau“ und 20 „Strahlung, Giftigkeit und ähnliche Gefährdungen“ sowie die Anhänge ZZA und ZZB der EN 62115 geändert. Darüber hinaus wurde der Anhang ZA „Spielzeuge, die elektromagnetische Felder erzeugen“ hinzugefügt. Die EN 62115 behandelt die Sicherheit von elektrischen Spielzeugen, die mindestens eine von Elektrizität abhängende Funktion besitzen. Sie gilt auch für elektrische Baukästen, für elektrisches Funktionsspielzeug, für Videospielzeuge und für elektrische Experimentierkästen. Sicherheitsaspekte von Spielzeugen oder Experimentierkästen aufgrund der Verwendung von Elektrizität (auch Funk, Datenübertragung und Strahlung) werden darin berücksichtigt und gegebenenfalls. auf entsprechende Normen anderer Normungsgremien verwiesen. Sicherheitsaspekte, die nicht auf der Verwendung von Elektrizität beruhen, werden nicht behandelt. Spielzeug ist jedes Produkt, dass, ob ausschließlich oder nicht, zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren konzipiert oder eindeutig dafür bestimmt ist.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 62115 (VDE 0700-210):2016-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Neue Nummerierung der Abschnitte; b) Abschnitt 6 – Kriterien für reduzierte Prüfungen – wird ergänzt für Spielzeuge mit kleiner Leistung und Knopfbatteriestromkreise; c) Abschnitt 7 – Aufschriften und Anweisungen – wird ergänzt u. a. für besondere Aufschriften für Spielzeuge mit Knopfzellen (Abs. 7.3.3.2 und Abs. 7.3.3.3) und spezielle Aufschriften für Aufsitz-Spielzeuge (Abs. 7.5); d) Abschnitt 9 – Erwärmung und unsachgemäßer Betrieb wird ergänzt mit speziellen Prüfungen für über USB versorgte Spielzeuge; e) Neue Prüfmethode in Abschnitt 10 – Durchschlagfestigkeit; f) In Abschnitt 11 – Elektrische Spielzeuge zur Verwendung in Wasser, elektrische Spielzeuge zur Verwendung mit Flüssigkeit und elektrische Spielzeuge, die mit Flüssigkeit gereinigt werden – wird eine neue Kategorie von Spielzeug (Spielzeuge, die mit Flüssigkeiten gefüllt werden) mit einem neuen Prüfverfahren eingeführt; g) In Abschnitt 12 – Mechanische Festigkeit – wird der Hammerschlagtest verändert (3 Schläge mit jeweils 0.5J); h) Abschnitt 13 – Aufbau – wird wir folgt geändert: Batterien aller Spielzeuge dürfen nicht zugänglich sein. Eine Schraube an Batteriegehäusen darf sich bei einer Kraft von weniger als 20N nicht lösen. Kein Spielzeug darf freie Kabel ohne Stecker haben; i) In Abschnitt 15 – Komponenten – ist darauf zu achten dass die Batterien spezielle Anforderungen erfüllen, wenn das Spielzeug mit eingebauten Batterien vertrieben wird; j) Im Abschnitt 16 – Schrauben – werden alle Schrauben geprüft, auch die mit weniger als 2,8 mm Durchmesser; k) In Abschnitt 19 – Strahlung werden ein neues Prüfverfahren für LEDs und spezielle Anforderungen für Funkgesteuerte Aufsitzfahrzeuge eingeführt.

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