Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aufgrund des Feiertags wir heute nicht persönlich erreichbar.
Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Aufträge können in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. Unser Webshop steht Ihnen jedoch weiterhin für Bestellungen und Downloads zur Verfügung.
Ab morgen stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie jederzeit auch auf unseren Hilfeseiten.
Ihre DIN Media GmbH
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren für die Waschbeständigkeit von E-Textilerzeugnissen im nichtgewerblichen Bereich fest. Dieses Dokument umfasst Prüfverfahren für E-Textilerzeugnisse mit elektrisch leitfähigen Komponenten und Sensoren zur Erfassung der Daten des Benutzers. Dieses Dokument behandelt keine Prüfverfahren für Sicherheit oder Wärmeentwicklung. Gegenüber DIN EN IEC 63203-204-1 (VDE 0750-31-1):2022-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 3.2 zu leitfähigen Textilien wurde gestrichen; b) 3.3 über Freizeit- und Sportbekleidung wurde gestrichen; c) 3.2 zu Waschverfahren wurde hinzugefügt; d) Bild 1 wurde aktualisiert; e) die optionale Messung der Leiterbahnen in 4.1 wurde zur Checkliste vor Durchführung der Prüfung der Waschbeständigkeit hinzugefügt; f) die Liste in Abschnitt 6 wurde ergänzt. Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren für die Waschbeständigkeit von E-Textilerzeugnissen im nichtgewerblichen Bereich fest.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN IEC 63203-204-1:2022-12; VDE 0750-31-1:2022-12 .
Gegenüber DIN EN IEC 63203-204-1 (VDE 0750-31-1):2022-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 3.2 zu leitfähigen Textilien wurde gestrichen; b) 3.3 über Freizeit- und Sportbekleidung wurde gestrichen; c) 3.2 zu Waschverfahren wurde hinzugefügt; d) Bild 1 wurde aktualisiert; e) die optionale Messung der Leiterbahnen in 4.1 wurde zur Checkliste vor Durchführung der Prüfung der Waschbeständigkeit hinzugefügt; f) die Liste in Abschnitt 6 wurde ergänzt.