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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Internationale Norm wurde von der ISO/TC 106/SC 2/WG 16 "Verblend- und Modellstumpf-Kunststoffe" (Sekretariat: DIN) zusammen mit dem CEN/TC 55 "Zahnheilkunde" (Sekretariat: DIN) erstellt. Zuständig im DIN ist der Arbeitsausschuss D 2 "Künstliche Zähne" des NADENT.
In der Norm sind Anforderungen an und Prüfverfahren für Kronen- und Brückenkunststoffe festgelegt, die im zahntechnischen Labor für definitive Verblendungen oder Frontzahnkronen und wahlweise mit oder ohne Metallgerüst verwendet werden. Sie gilt nicht für Kunststoffe, die vom Zahnarzt für die Herstellung von Kronen oder Verblendungen oder die für Reparaturen verwendet werden. Sie gilt auch nicht hinsichtlich der Verwendung dieser Kunststoffe im Kräften ausgesetzten Seitenzahnbereich.
Die Norm ist auch auf Kronen- und Brückenkunststoffe anwendbar, für die der Hersteller eine Haftung an dem Metallgerüst ohne makromechanische Retention wie Perlen oder Drähte beansprucht.
Die in der Norm beschriebenen Kronen- und Brückenkunststoffe sind in Typen eingeteilt. Entsprechende Anforderungen und die Prüfverfahren zur Feststellung der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen wurden festgelegt. Angegeben sind in der Norm ebenfalls die Anforderungen an die Empfindlichkeit gegenüber Umgebungslicht, an die Polymerisationstiefe, an die Oberflächenpolitur, an die Biegefestigkeit, an die Verbundfestigkeit, an die Wasseraufnahme, an die Löslichkeit, an die Farbgleichheit und an die Farbbeständigkeit. Des Weiteren sind Angaben zur Probenahme, Herstellung der Probekörper und die jeweiligen Prüfverfahren enthalten. Die erforderlichen Festlegungen für Verpackung, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung wurden berücksichtigt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 10477:2000-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 10477:2018-10 .
Gegenüber DIN EN ISO 10477:2000-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Typeneinteilung wurde geändert; b) der Grenzwert für die Wasseraufnahme (Quellung) wurde von 32 µg/mm3 auf 40 µg/mm3 geändert; c) der Grenzwert für die Löslichkeit wurde von 5 µ/mm3 auf 7,5 µg/mm3 geändert; d) die Gebrauchsanweisung wurde überarbeitet.