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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Maßnahmen zur Feststellung und deren Übereinstimmung für die Gestaltung, Konstruktion, Transport und Inbetriebnahme von tragbaren, handgehaltenen verbrennungsmotorisch betriebenen Kettensägen für die Baumpflege, mit einer maximalen Masse von 4,3 kg (ohne Führungsschiene und Sägekette und mit leeren Tanks) fest. Die Kettensägen sind für die Benutzung mit der rechten Hand am hinteren Griff und der linken Hand am vorderen Griff, durch einen in der Anwendung ausgebildeten Benutzer vorgesehen. Demontage und Verschrottung des Produkts werden nicht in diesem Dokument behandelt. Methoden zur Vermeidung oder Verminderung der sich aus dem Gebrauch dieser Maschinen ergebenden Gefährdungen, sowie Informationen über sicheres Arbeiten, die vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind, werden festgelegt. Mit der Neufassung der DIN EN ISO 11681-2 wurden Anforderungen an die Festigkeit und Zugänglichkeit der Kraftstoffleitungen aufgenommen sowie die Anforderungen an den Rückschlag- und Kettenstillstandwinkel klargestellt. Zudem wurde die Prüfung zur Betätigung der Gashebelsperre unter Berücksichtigung der Sägekettenbewegung beschrieben. In 4.16 wurden die Anforderungen an den Berührungsschutz heißer Teile genauer definiert. In Bezug auf die Betriebsanleitung wurden unter „Technische Daten“ nicht sicherheitsrelevante Informationen gestrichen und unter „Weitere Informationen“ Hinweise zum sicheren Startvorgang aufgenommen. Zudem wurden in 5.2 „Kennzeichnung“ Hinweise zur Bezeichnung der Maschine durch einen Code aufgenommen. Der Abschnitt A.4.3 „Einhändige Benutzung der Kettensäge“ wurde ersatzlos gestrichen. Schließlich erfolgte auch eine Aktualisierung der normativen Verweisungen sowie eine vollständige Überarbeitung des Anhang ZA. Für diese Norm ist das Gremium NA 020-00-12 AA „Tragbare Forstmaschinen“ bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11681-2:2017-10 .
Gegenüber DIN EN ISO 11681-2:2017-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; b) Anforderungen an die Festigkeit und Zugänglichkeit der Kraftstoffzuleitungen wurden aufgenommen; c) die Anforderungen an den Rückschlagwinkel und Kettenstillstandwinkel wurden klargestellt; d) die Prüfung zur Betätigung der Gashebelsperre unter Berücksichtigung der Sägekettenbewegung wurde beschrieben; e) in 4.16 wurden die Anforderungen an den Berührungsschutz heißer Teile genauer definiert; f) nicht sicherheitsrelevante Informationen wurden im Abschnitt Betriebsanleitung, Technische Daten gestrichen; g) in den Anforderungen an die Betriebsanleitung wurden in 5.1.3 d) Hinweise zum sicheren Startvorgang aufgenommen; h) in 5.2 "Kennzeichnung" wurden Hinweise zur Bezeichnung der Maschine durch einen Code aufgenommen; i) der Abschnitt A.4.3 "Einhändige Benutzung der Kettensäge" wurde ersatzlos gestrichen; j) der Anhang ZA wurde vollständig überarbeitet.