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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt Anforderungen an "Gas Blender"-Ausbildungsprogramme fest. Diese Norm legt jene Kompetenzen für Personen fest, die eine Person erreicht haben muss, damit eine Ausbildungsorganisation ein Zertifikat als Gas Blender für diese Person ausstellen kann, welches besagt, dass diese Person alle Anforderungen gemäß dieser Norm erfüllt beziehungsweise übertroffen hat. Diese Norm legt zwei Ausbildungsstufen für die Ausbildung zum Gas Blender fest. Diese sind "Gas Blender-Ausbildungsstufe 1" sowie "Gas Blender-Ausbildungsstufe 2". Ausbildungsprogramme gemäß dieser Norm dürfen modular gestaltet und durchgeführt werden. Diese Norm legt spezifische Anforderungen an die Ausbildung fest, darüber hinaus gelten die allgemeinen Anforderungen an die Ausbildung von Freizeittauchern gemäß ISO 24803. Diese Dienstleistungsnorm behandelt insbesondere Aspekte der Qualität. Sie wird nach dem Verfahren der Wiener Vereinbarung parallel auf internationaler und europäischer Ebene bearbeitet. Für diese Norm ist das Gremium NA 159-02-01 AA "Tourismus-Dienstleistungen" im DIN zuständig.