Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen - Teil 2: Zusätzliche Anforderungen an Schutzgeräte, die während des Schweißens und verwandten Verfahren verwendet werden (ISO 16321-2:2021); Deutsche Fassung EN ISO 16321-2:2021

Norm [VORBESTELLBAR]

DIN EN ISO 16321-2:2026-06

Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen - Teil 2: Zusätzliche Anforderungen an Schutzgeräte, die während des Schweißens und verwandten Verfahren verwendet werden (ISO 16321-2:2021); Deutsche Fassung EN ISO 16321-2:2021

Englischer Titel
Eye and face protection for occupational use - Part 2: Additional requirements for protectors used during welding and related techniques (ISO 16321-2:2021); German version EN ISO 16321-2:2021
Ausgabedatum
2026-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
30

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Ausgabedatum
2026-06
Originalsprachen
Deutsch
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30
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3104436
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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt zusätzliche Material-, Design-, Leistungs- und Kennzeichnungsanforderungen an Augen- und Gesichtsschutzgeräte fest, die dazu ausgelegt sind die Augen und Gesichter der Personen während der betrieblichen Anwendung vor Gefährdungen durch das Schweißen oder durch verwandte Verfahren, wie zum Beispiel optische Strahlung, Aufprall von herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken, Splitter und heißen Teilchen, zu schützen. Die anderen zutreffenden Anforderungen für Schweißerschutzgeräte sind in ISO 16321-1 festgelegt. Dieses Dokument gilt weiterhin für Produkte, welche für betriebsnahe Anwendungen, zum Beispiel "Do-it-yourself", aber nicht während der betrieblichen Tätigkeit, verwendet werden. Dieses Dokument (EN ISO 16321-2:2018) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 94/SC 6 "Eye and face protection" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 85 "Augenschutzgeräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird, für die nationale Bearbeitung ist der NA 027-01-01 AA "Augenschutz" zuständig.

Inhaltsverzeichnis

ICS

13.340.20

DOI

https://dx.doi.org/10.31030/3104436
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 166:2002-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Reihenfolge der Anforderungen wurde verändert. Gegenüber DIN EN 167:2002-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Prüfungen erfolgen nach DIN EN ISO 18526-1. Gegenüber DIN EN 169:2003-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Reihenfolge der Anforderungen wurde verändert; b) Die Bereiche des und die Anforderungen an den IR-Transmissionsgrad wurden verändert (Tabelle 1); c) Die Kennzeichnung der Schweißerschutzgeräte wurde verändert. Gegenüber DIN EN 175:1997-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 4.2: Hinzufügen der konkreten Beschreibung des freien Sichtfeldes; b) 4.3.1.4: Hinzufügen optionaler Anforderungen an die periphere Wahrnehmung; c) 5.1.1: Hinzufügen von Anforderungen an den Lichttransmissionsgrad der nicht zum Filter gehörenden Bereiche; d) 5.1.2: Hinzufügen konkreter Anforderungen an den Licht-Reflexionsgrad aller Innenflächen; e) 5.2.6.1: Änderung der Mindestmaße für Schweißer-Handschutzschilde; f) Abschnitt 6: Änderung der Kennzeichnung der Schweißerschutzgeräte; g) Abschnitt 7: teilweise Änderung der vom Hersteller bereitzustellenden Informationen. Gegenüber DIN EN 379:2009-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Es gibt nur noch eine optische Klasse statt bisher drei; b) die Anforderung, dass automatische Schweißerschutzfilter bei abgeschalteter Spannungsversorgung höchstens um neun Schutzstufen heller sein dürfen als in der höchsten Dunkelstufe, ist weggefallen; c) 4.3.1.3: Änderung der Kennzeichnung der Filter; d) 4.3.2: Filter mit Streulichtwerten zwischen einem und drei cd/m2/lx sind nach wie vor zulässig, müssen aber mit einem Hinweis versehen werden; e) 4.4.2: Der Lichttransmissionsgrad im Hellzustand muss mindestens 1,2 % statt bisher 0,16 % betragen; f) 4.4.2: Hinzufügen der Anforderungen an den Transmissionsgrad im Bereich von 365 nm bis 400 nm und an den Blaulicht-Transmissionsgrad; g) 4.4.2: Einrichtung zur manuellen Änderung der Schutzstufennummer um ±2 von der automatischen Schutzstufennummer ist zulässig, bisher betrug die Abweichung maximal ±1; h) 4.4.3: Hinzufügen der Anforderungen an die zeitliche Variation des Lichttransmissionsgrades; i) 4.4.3: Änderung der Werte für die Homogenität des Lichttransmissionsgrades; j) 4.4.4.3: Bei der Winkelabhängigkeit des Lichttransmissionsgrades werden neben den bisher betrachteten Einfallswinkeln von 15° auch Winkel von 30° betrachtet; k) 4.4.7: Hinzufügen der Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit gegenüber thermischer Exposition; l) 4.4.8: Hinzufügen der optionalen Anforderungen an die optische Empfindlichkeit; m) Abschnitt 6: Änderung der Kennzeichnung der Schweißerschutzgeräte; n) Abschnitt 7: Änderung der vom Hersteller bereitzustellenden Informationen.

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