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Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen an und Verifizierungsmöglichkeiten für Nassvliesmaschinen fest. Dieses Dokument gilt für Nassvliesmaschinen, einschließlich Konstantteil, Stoffauflauf, Siebpartie und Düsenkopf, Wasserstrahlverfestigungseinrichtung, Trockner, Veredelungseinrichtung, Qualitätsprüfsystem (QCS), Wickler, Antriebe und Steuerung. Anhang C zeigt allgemeine Nassvliesmaschinen und deren Komponenten. Es behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Nassvliesmaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden. Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen durch Druck in dampfbeheizten Trockenzylindern und gilt nicht für Druckgeräte. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die für die Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären vorgesehen sind. Dieses Dokument gilt nicht für Nassvliesmaschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der NA 106-02-01 AA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss BG Textil/Textilnorm: Textilmaschinen - Sicherheitsanforderungen, Lärmminderung, Bildzeichen; SpA zu ISO/TC 72/SC 8/WG 1, ISO/TC 72/SC 8/WG 2, ISO/TC 72/SC 10, CEN/TC 214/WG 1 und CEN/TC 214/WG 4".