Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm gilt für gebrauchsfertige Formmassen in Form von Pulver, Granulat oder Pellets und für Materialien, die unmodifiziert oder zum Beispiel mit Farbstoffen, Additiven, Füllstoffen modifiziert sein können, und legt ein Bezeichnungssystem für thermoplastische PPE-Formmassen fest, das als Grundlage für Spezifikationen verwendet werden kann. Die Arten der PPE-Kunststoffe werden mithilfe eines Einteilungssystems voneinander unterschieden, das auf geeigneten Wertebereichen der folgenden kennzeichnenden Eigenschaften
und auf Angaben über grundlegende Parameter der Polymere, vorgesehene Verwendung und/oder Verarbeitungsverfahren, wichtige Eigenschaften, Additive, Farbstoffe, Füll- und Verstärkungsstoffe beruht.
Die Internationale Norm ISO 28941-1 wurde vom ISO/TC 61/SC 9 "Thermoplastische Formmassen" (Sekretariat: ANSI, USA) erstellt. Für die Europäische Norm ist das CEN/TC 249 "Kunststoffe", dessen Sekretariat vom NBN (Belgien) gehalten wird, zuständig. Auf nationaler Ebene wird die Norm vom Arbeitsausschuss NA 054-02-08 AA "Sonstige Thermoplast-Formmassen" des FNK betreut.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 15103-1:2004-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 28941-1:2009-07 .
Gegenüber DIN EN ISO 15103-1:2004-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normnummer geändert (siehe nationales Vorwort); b) Schmelze-Volumenfließrate als kennzeichnende Eigenschaft aufgenommen; c) in den Tabellen 3, 4 und 5 die jeweiligen Bereiche erweitert; d) Norm redaktionell überarbeitet.