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Dieses Dokument wurde vom NA 009-00-14 AA Arbeitsausschuss "Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken" erarbeitet. Diese Norm ist nicht zuletzt deshalb in das Deutsche Normenwerk übernommen worden, weil dadurch Erkenntnis und Einsicht der Notwendigkeit zur sachgerechten Verpackung von Archiv- und Bibliotheksgut erleichtert werden sollen und die technischen Voraussetzungen für eine Umsetzung dieser Notwendigkeit allgemeinzugänglich definiert sein müssen. Die Verpackung von Archiv- und Bibliotheksgut ist nicht nur ein probates, sondern auch ein vergleichsweise preisgünstiges Mittel der Bestandserhaltung, preisgünstiger allemal als Maßnahmen späterer Schadensbehebung wie zum Beispiel die einer manuellen Restaurierung. Sie ist aber auch ein nachhaltiges Mittel, denn obwohl die Verpackungen Verbrauchsmaterial sind, müssen sie doch in aller Regel viele Jahre und Jahrzehnte ihren Dienst tun und ihre Schutzfunktion erfüllen, ohne sich schon nach kurzem Gebrauch in ihre Bestandteile aufzulösen. Es darf natürlich auch nicht sein, dass die Verpackungen Materialien beinhalten, die ihrerseits für Archiv- und Bibliotheksgut schädlich sind.