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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Diese Norm enthält Anforderungen an die Auswahl und Errichtung von Überspannung-Schutzeinrichtungen von elektrischen Anlagen von Gebäuden. Gegenüber DIN V VDE V 0100-534 (VDE V 0100-534):1999-04 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: Aufbau und Gliederung der Norm DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) wurden vollständig überarbeitet. Die Normenbezüge und die Terminologie sind angepasst worden. Die Entscheidungskriterien zur Verwendung von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) wurden neu formuliert. Die Kriterien für die korrekte Auswahl von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) wurden geändert und ergänzt. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen kurz erläutert:
Für die Norm ist das DKE/UK 221.2 "Schutz gegen thermische Auswirkungen/Sachschutz" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN V VDE V 0100-534:1999-04; VDE V 0100-534:1999-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE 0100-534:2016-10; VDE 0100-534:2016-10 .
Gegenüber DIN V VDE V 0100-534 (VDE V 0100-534):1999-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Aufbau und Gliederung der DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) wurden komplett überarbeitet. Die Normenbezüge und die Terminologie sind angepasst worden. Die Entscheidungskriterien zur Verwendung von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) wurden neu formuliert. Die Kriterien für die korrekte Auswahl von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) wurden geändert und ergänzt. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen kurz erläutert: a) Die Gestaltung der Norm wird geändert. Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)-Typ 1 (zum Zweck des Blitzschutzpotentialausgleiches) sind am Speisepunkt der Anlage zu errichten. b) Die Anforderungen für den Anschluss von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE entsprechend dem System nach Art der Erdverbindung wird neu gefasst und Anschlussschemata A, B und C neu eingeführt. c) Die Auswahl der Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) im Hinblick auf den ausgewiesen Schutzpegel Up in Übereinstimmung mit der Bemessungsstehstoßspannung der zu schützenden Betriebsmittel wird neu festgelegt und darf die Überspannungskategorie II nicht überschreiten. d) Die Auswahl der Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) im Hinblick auf zeitweilige (temporäre) Überspannungen (TOVs) um den Schutz bei indirektem Berühren sicherzustellen, wird festgelegt. e) Die Vorgaben bezüglich des Mindestableitvermögens von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) sind überarbeitet. f) Neue Anforderungen zur Auswahl im Hinblick auf den zu erwartenden Kurzschlussstrom und dem ausgewiesenen Folgestromlöschvermögen sind enthalten. g) Festlegungen zum notwendigen Querschnitt, der maximal zulässigen Länge und zur Verlegeart der Anschlussleitungen von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) sind neu festgelegt.