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Im Laufe der Überarbeitung der Norm IEC 60092-507:2000 wurde es erforderlich, den Titel der Norm von ursprünglich "Sportfahrzeuge" in "Kleine Wasserfahrzeuge" zu ändern. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die gewerbliche Schifffahrt, weil in diesem Bereich aufgrund von Bauvorschriften der Klassifikationsgesellschaften sowie in Deutschland aufgrund der Schiffssicherheitsverordnung auch SOLAS-Vorschriften zu beachten sind und diese im Widerspruch zu der überarbeiteten IEC-Norm stehen. Dies betrifft die folgenden Aspekte:
Deutschland, vertreten durch den Arbeitsausschuss NA 132-03-01 AA "Bordnetzsysteme - Energietechnik" der Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN hat deshalb am 25. April 2006 gegen den Komitee-Entwurf zur Abstimmung IEC 18/1017/CDV gestimmt. Die übrigen 14 ständig anwesenden Mitgliedsländer haben für die Norm gestimmt. Damit war dieser Komitee-Entwurf angenommen.
Dem deutschen Spiegelgremium ist es nicht gelungen, die Forderungen für gewerblich genutzte Schiffe von 24 m bis 50 m Länge und einer Vermessung unter 500 BRZ nach zwei Hauptstromquellen, der Notstromversorgung und der Beachtung der Sondervorschriften für Tanker in die Norm einzubringen. In der ersten Ausgabe, 2000, von IEC 60092-507 war die Forderung nach einer Notstromversorgung enthalten. Nach der überarbeiteten IEC-Norm hätten alle Schiffe, die in den Anwendungsbereich von IEC 60092-507 fallen, die Erlaubnis für einen uneingeschränkten elektrischen Schiffsbetrieb. Diese würde auch für zahlreiche gewerblich genutzte Schiffe, wie zum Beispiel Fischereifahrzeuge, Schlepper, Seenotrettungskreuzer, Küstentanker, Binnenschiffe und kleine Fährschiffe, gelten. Aus diesen Gründen konnte das deutsche Spiegelgremium der IEC-Norm (IEC 18/1067/FDIS) nicht zustimmen und hat im Oktober 2007 zusammen mit Italien dagegen gestimmt. Da die Mehrheit der ständig anwesenden Mitgliedsländer (88 %) die Norm angenommen hat, konnte IEC 60092-507 im Januar 2008 dennoch veröffentlicht werden.
Der Germanische Lloyd sowie die See-Berufsgenossenschaft können diese IEC-Norm nicht als alleinige Vorschrift für die Beschaffenheit von elektrotechnischen Anlagen an Bord von gewerblich genutzten kleinen Wasserfahrzeugen von 24 m bis 50 m Länge und einer Bruttoraumzahl kleiner 500 BRZ anerkennen. Bauwerften, Reedereien und Ingenieurbüros werden gebeten, dies bei ihren zukünftigen Neubauprojekten zu beachten.