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Mit dieser Norm wird die Grundlage geschaffen, um den Bereitschaftsstromverbrauch (Stand-by) von Hausgeräten nach einer einheitlichen Methode bestimmen zu können. Dazu sind in der Norm erstmalig eindeutig die Begrifflichkeiten und die Anforderungen an die einzusetzende Messtechnik definiert. Die Vorgaben einer Obergrenze für den Anteil der Harmonischen der Versorgungsspannung und den maximal erlaubten Klirrfaktor bilden zusammen mit den Anforderungen an die Genauigkeit der einzusetzenden Messgeräte klare Randbedingungen für eine zuverlässige Messung. In Abhängigkeit von der Zeit des Bereitschaftsstromverbrauchs des zu untersuchenden Gerätes wird die Messmethode vorgegeben als direkte Leistungsmessung, als Messung der durchschnittlichen Leistung oder als Messung der Energieaufnahme pro Zeit. Die so gemessenen Werte müssen mit Angabe der genauen Messbedingungen in einem Testbericht zusammengefasst werden.
Zwar gilt die Norm streng genommen nur für denjenigen Betriebszustand eines elektrischen Gerätes, der die geringste Leistungsaufnahme hat und der sich dauerhaft einstellt, dennoch sind die aufgeführten Messvorschriften jederzeit auch auf andere Betriebszustände mit niedriger Leistungsaufnahme übertragbar. Diese sind jedoch von Gerät zu Gerät verschieden und müssen dementsprechend in den relevanten Produktnormen noch spezifiziert werden. In dem informativen Anhang A der Norm werden ausführlich die unterschiedlichsten Fälle des Auftretens von Bereitschaftsstromverbrauch behandelt, in insgesamt sieben verschiedenen Klassen beschrieben und anhand von Beispielen erläutert. Anhang B erläutert die Hintergründe, warum so hohe Anforderungen an die einzusetzende Messtechnik zu stellen sind. Diese Erläuterungen sind erforderlich, um die Notwendigkeit der Anforderungen an die Messtechnik zu verstehen, weil z. B. die Messung des Bereitschaftsstromverbrauchs häufig von Personen durchgeführt wird, die sich in der Präzisionsmessung von kleinen Strömen nicht auskennen. Anhang C beschreibt die Berechnung des Jahresenergieverbrauchs eines Gerätes, der sich aus dem Verbrauch für die Hauptfunktion des Gerätes (also z. B. dem Verbrauch einer Waschmaschine während der Waschzyklen) und dem Bereitschaftsstromverbrauch während der übrigen Zeit des Jahres zusammensetzt. Anhang D schließlich unterstreicht die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Messunsicherheit in der Formulierung der Messergebnisse und empfiehlt, diese auf Basis eines 95 %igen Vertrauensbereichs auszudrücken.
Insgesamt betrachtet, ist diese Norm eine wesentliche Basisnorm, um das hochpolitische Thema des Bereitschaftsstromverbrauchs auch mit aussagefähigen Zahlen zu hinterlegen. Allerdings wird es noch einiger Arbeit von Technischen Komitees bedürfen, um für alle Geräte die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Entsprechende Initiativen sind aber bereits begonnen worden.