Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aufgrund des Feiertags am 14.05.2026 sowie des darauffolgenden Brückentags sind wir derzeit nicht persönlich erreichbar.
Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Aufträge können in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. Unser Webshop steht Ihnen jedoch weiterhin für Bestellungen und Downloads zur Verfügung.
Ab Montag stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie jederzeit auch auf unseren Hilfeseiten.
Ihre DIN Media GmbH
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm gilt für Kettenlängen des Gütegrades GL-K3 mit den Nenngrößen 16 bis 90, die auch auf Schiffen bei einer Umgebungstemperatur ≥ -20 °C eingesetzt werden.
Gegenüber der VG 84501:1998-03 wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen, wie zum Beispiel Nenngrößenreihe bis auf 90 erweitert, Berechnungsgrundlagen aufgenommen.
Im Rahmen der Überarbeitung der Normen über Ankerstegketten wurde es zwingend erforderlich, diese Norm zu überarbeiten.
Ein wesentlicher Grund ist, dass die Ankerketten des Gütegrades GL-K2 (VG 84501-1:1989) nicht mehr dem heutigen technischen Standard bezüglich Größen, Werkstoffen und Massen entsprechen.
Diese Norm beschreibt die Anforderungen für Kettenlängen des Gütegrades GL-K3.
In einer Tabelle sind unter anderem entsprechend der Nenngröße die Kettenlängen, die Massen und die Anzahl der normalen Stegglieder zusammengestellt.
Im Anhang A (informativ) wurden Berechnungsgrundlagen aufgeführt. Diese Berechnungsgrundlagen beinhalten Nenngröße, Teilung, Anzahl der normalen Stegglieder, Massenermittlung sowie die Ermittlung des Mindest-, Mittel- und Höchstwerts der jeweiligen Messlänge.
Gegenüber VG 84501:1998-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Begriff "Nenndicke" in "Nenngröße" geändert; c) Begriff "Normalglied" in "normales Stegglied" geändert; d) Nenngrößenreihe erweitert bis auf 90; e) normale Stegglieder in VG 84529 festgelegt; f) Bild neu gezeichnet; g) Kettenlänge in Tabelle 1 aufgenommen; h) Berechnungsgrundlagen in Anhang A aufgenommen; i) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.