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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für vergrößerte Stegglieder für Ankerstegketten des Gütegrades GL-K3 für die Nenngrößen 16 bis 90 auf Schiffen, die bei einer Umgebungstemperatur ≥ -20 °C eingesetzt werden. Bei Umgebungstemperaturen ≥ -20 °C wird der Einsatz von vergrößerten Steggliedern des Gütegrades GL-K4 nach DIN 81849 empfohlen.
Die vergrößerten Stegglieder der VG 84530 sind Bestandteil von Dreigliederenden des Gütegrades GL-K3 nach VG 84516 und Slipstoppern des Gütegrades GL-K3 nach VG 84514.
Gegenüber der VG 84501:1998-03 wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen, wie zum Beispiel Nenngrößenreihe bis auf 90 erweitert, Berechnungsgrundlagen im Anhang A (informativ) aufgenommen.
Im Rahmen der Überarbeitung der Normen über Ankerstegketten wurde es zwingend erforderlich, diese Norm als teilweisen Ersatz für die VG 84501:1998-03 zu erarbeiten.
Diese Norm beschreibt die Anforderungen, Maße und Massen für vergrößerte Stegglieder des Gütegrades GL-K3 bei Umgebungstemperaturen ≥ -20 °C in Tabellenform. Im Anhang A (informativ) wurden Berechnungsgrundlagen aufgeführt. Diese Berechnungsgrundlagen beinhalten Nenngröße, Durchmesser (normales Stegglied), Teilung, Durchmesser (Prüflehre) und rechnerische Ermittlung der Massen.
Gegenüber VG 84501:1998-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Begriff "Nenndicke" in "Nenngröße" geändert; c) Begriff "Übergangsglied" geändert in "vergrößertes Stegglied"; d) Nenngrößenreihe erweitert bis auf 90; e) Maßbuchstaben für Teilung und Breite geändert nach ISO 1704; f) Bild neu gezeichnet; g) Berechnungsgrundlagen in Anhang A aufgenommen; h) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.