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Technische Regel Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Das Beiblatt enthält die Zusammenstellung des Zusatzbeladungssatzes J, Waldbrände der als feuerwehrtechnische Ausrüstung auf Löschfahrzeugen mitgeführt werden kann. Die Zusatzbeladungssätze sind unterteilt in den Zusatzbeladungssatz J1 Waldbrand für Löschfahrzeuge und den Zusatzbeladungssatz J2 Waldbrand zur flexiblen Beladung anderer Fahrzeuge (zum Beispiel GW-L) oder zur Nachführung über ein Logistiksystem (zum Beispiel Rollwagen, Gitterboxen). Soweit möglich, ist bei der Bestückung auf genormte Werkzeuge und Gegenstände zurückgegriffen worden. Soweit die Beladung nach Tabelle 1 nicht in Löschfahrzeugen verlastet, sondern mittels anderer Fahrzeuge (zum Beispiel Gerätewagen Logistik GW L1 oder GW L2 nach DIN 14555 21 beziehungsweise DIN 14555 22) transportiert werden soll, ergibt sich die Notwendigkeit andere Beladungsbestandteile zu ergänzen, um ein sinnvolles Arbeiten zu ermöglichen. Vorschläge dafür sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Je nach Art des Transportfahrzeugs und der Topografie (zum Beispiel kaum befahrbare Wege, dann können zusätzliche Rucksacktragehilfen erforderlich sein) ist dann die Verlastung auf Rollwagen oder in Gitterboxen unter Berücksichtigung der zugehörigen beziehungsweise notwendigen Ladungssicherung notwendig. Wird eine Luftverlastbarkeit der Geräte geplant, ist eine Vorplanung von deren sicherer Verlastung durch den Nutzer notwendig. Für den Lufttransport als Außenlast ist auf geeignetes und geprüftes Lastgeschirr (zum Beispiel Seile, Netze) zurückzugreifen. Dies ist in Flughelfergruppen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beziehungsweise bei den Luftfahrzeugbetreibern vorrätig. Die Beschaffung solchen Materials außerhalb der vorstehend angegebenen Gruppen wird aufgrund des damit verbundenen Ausbildungs- und Prüfaufwandes nicht empfohlen. Bei Fahrzeugen mit Gruppenbesatzung wird davon ausgegangen, dass Gruppenführer, Maschinist und Melder nicht an der Feuerlinie mitarbeiten und der Rest der Mannschaft mit unterschiedlichen Einsatzmitteln (Schlauch, Löschrucksack, Handwerkzeug) vorgeht. Im Bedarfsfall ist es notwendig, für diese weiteres Material beziehungsweise persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu ergänzen oder nachzuführen. Dies gilt auch für die Ergänzung der abgesetzt arbeitenden Einheit mit weiterer Ausrüstung und PSA (zum Beispiel Motorkettensäge mit Zubehör und Schnittschutzkleidung) vom Fahrzeug nach Bedarf. Kleine Tragkraftspritzen werden insbesondere im unwegsamen Gelände zusammen mit dem Zusatzbeladungssatz J2 zur Vegetationsbrandbekämpfung eingesetzt. Hierbei ist eine ausreichende Dauer-Leistungsfähigkeit bei möglichst geringem Gewicht wichtig. Die in diesem Dokument angegebene Tragkraftspritze (PFPN) ist die kleinste tragbare Pumpe, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments in der DIN EN 14466 genannt ist. Die Bezeichnung ist nur beispielhaft. Es können und sollen auch Pumpen mit geringerer Literleistung bei höheren Drücken Verwendung finden, zum Beispiel 300 l Förderleistung bei 15 bar. Ein Feuerwehr-Systemtrenner als Standardbeladung in den Beladelisten ist nicht enthalten, weil davon ausgegangen wird, dass mit diesen Beladungssätzen keine direkte Wasserentnahme aus Hydranten erfolgt, sondern das Wasser über Löschfahrzeuge oder andere Wassertransportfahrzeuge zugeliefert wird. Das Beiblatt wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3" des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) erstellt. An der Erarbeitung hat der AK "Waldbrand" des DFV mitgewirkt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14800-18 Beiblatt 10:2022-10 .
Gegenüber DIN 14800-18 Beiblatt 10:2011-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zusammenstellung des Zusatzbeladungssatzes J (nun J1) überarbeitet und aktualisiert; b) Zusammenstellung des Beladungssatzes J2 Waldbrand zur flexiblen Beladung anderer Fahrzeuge (z. B. GW-L) oder zur Nachführung über ein Logistiksystem (z. B. Rollwagen, Gitterboxen) neu aufgenommen; c) Norm redaktionell überarbeitet.