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Die geplante Neuausgabe des Beiblatts 3 zur DIN 1946-6:2019 soll Anleitung bei der Planung, Errichtung (Installation), Übergabe/Übernahme und Instandhaltung von ventilatorgestützten Abluft- beziehungsweise Zu- und Abluftgeräten, sowie von Dunstabzugshauben und anderen luftabsaugenden Einrichtungen in Verbindung mit raumluftabhängigen und raumluftunabhängigen Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe für einfach belegte Abgasanlagen geben. Als Einzelraumfeuerstätten gilt die Definition der 1. BImSchV zur Einzelraumfeuerungsanlage. Als Abluftgeräte gelten auch Entlüftungsgeräte für fensterlose Sanitärräume nach DIN 18017-3. Ventilatorgestützte Zuluftgeräte sind nicht erfasst, da im Betrieb kein gefahrdrohender Unterdruck auftritt. Gegenüber der Vorgängerausgabe wurde das Beiblatt überarbeitet und an DIN 1946-6:2019-12 angepasst. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-51 AA "Lüftung von Wohnungen (SpA CEN/TC 156/WG 2 und CEN/TC 156/WG 16)" im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) erarbeitet.
Gegenüber DIN 1946-6 Beiblatt 3:2017-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Beiblatt wurde überarbeitet und an DIN 1946-6:2019-12 angepasst.