Kurzreferat
Diese Richtlinie gibt Verarbeitern von Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen Hinweise und Anregungen für das Prüfen der Halbzeuge in der Eingangskontrolle und für die Beurteilung von Qualität und Gebrauchstauglichkeit der Halbzeuge im Hinblick auf die schweißtechnische Praxis. Thermoplastische Kunststoffe besitzen aufgrund ihres molekularen und strukturellen Aufbaus spezifische verarbeitungs- und anwendungstechnische Eigenschaften. Bei der Anwendung von Halb zeugen aus Thermoplasten, hauptsächlich für tragende Bauteile, sind diese Werkstoffeigenschaften - besonders bei gleichzeitiger mechanischer, thermischer und chemischer Beanspruchung - zu berücksichtigen.