Kurzreferat
Anträge auf Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zum Zweck der Bewässerung werden von Genehmigungs- und Fachverwaltungen zum Teil kritisch bewertet. Genehmigungsbehörden stützen ihre Einwände insbesondere auf das Verschlechterungsverbot im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die daraus teilweise resultierende restriktive Genehmigungspraxis steht den Anforderungen der Landwirtschaft, aber auch einer ausgewogenen Ressourcenbewirtschaftung entgegen. Dabei verwenden mittlerweile viele Genehmigungsbehörden aus dem gesamten Bundesgebiet das Merkblatt DWA-M 590 zur Erstellung und Beurteilung von Wasserrechtsanträgen zur Bewässerung. Auch aufgrund der deutschlandweit zunehmenden Bedeutung der Zusatzbewässerung erfolgt bereits wenige Jahre nach der Erstveröffentlichung des Merkblatts eine Aktualisierung und Überarbeitung.