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Technische Regel Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Neue Hallenbäder angemessen ausstatten und Modernisierungen fachgerecht planen
Der technischen Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern kommt eine wichtige Bedeutung zu. Aspekte wie die Entfeuchtung der Luftmassen im Hallenbad oder der Brandschutz einer Freizeitstätte mit erheblichem Personenverkehr müssen verlässlichen Regelungen unterliegen. Die VDI-Richtlinie 2089 Blatt 1 behandelt diese und andere Themen rund um die Ausrüstung von Hallenbädern. Sie benennt Richtwerte und Bemessungswerte, und definiert die Anforderungen an unterschiedlichste Teilbereiche im Bäderwesen, von der Sanitärtechnik über die Sicherheitsbeleuchtung bis hin zu Empfehlungswerten für Saunen und andere Schwitzräume. Die in dieser Richtlinie vorgestellten Maßnahmen und Daten gelten für neu zu errichtende Schwimmhallen ebenso wie für die bauliche und ausrüstungsseitige Modernisierung von bereits bestehenden Bauten. Adressat der VDI 2089 Blatt 1 sind insbesondere Planer in der technischen Gebäudeausrüstung sowie Betreiber von Hallenbädern.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 2089 Blatt 1 ist die technische Gebäudeausrüstung (TGA) von Hallenbädern.
Darunter fallen die sanitärtechnischen Anlagen, die Raumlufttechnik, elektrotechnische Anlagen, sowie die Wärme- und Heiztechnik.
VDI-Richtlinie 2089 Blatt 1 gilt für öffentliche Hallenbäder.
Die Richtlinie gilt in Verbindung mit den Anforderungen aus DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“, DIN EN 12207 „Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit, Klassifizierung“, DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen; Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ und den in VDI 4800 Blatt 1 definierten Begriffen der Bau- und Gebäudetechnik.
Aus dem Inhalt
Dokument wurde ersetzt durch VDI 2089 Blatt 1:2023-01 .