Kurzreferat
In der Richtlinie sind Maximale Immissions-Werte (MI-Werte) für Lithium festgelegt. Sie dienen dem Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und der von ihnen stammenden Lebensmittel. Nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse führen die genannten MI-Werte nicht zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Tiere sowie zu keiner bedenklichen Kontamination der erzeugten Lebensmittel, sodass Schädigungen der menschlichen Gesundheit nach dem Verzehr dieser Lebensmittel nicht zu befürchten sind. Die Richtlinie richtet sich insbesondere an alle Personen, die Futtermittel für die angeführten Nutztierarten erzeugen, diese Nutztierarten halten und füttern oder mit den von ihnen stammenden Lebensmitteln umgehen. Ebenso angesprochen sind Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Lithium in die Umwelt emittieren.