Kurzreferat
Gerontotechnik bedeutet, Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie für alle Generationen nutzbar sind. In der Planungsphase stehen der Mensch und seine Leistungseinschränkungen im Mittelpunkt, um an seinen Bedürfnissen, Wünschen und Forderungen das Produkt auszurichten. Die Richtlinie gilt für zu entwickelnde Produkte deren Zielgruppe nicht eingeschränkt wird und grundsätzlich alle Nutzer, unabhängig von ihrem Alter oder ihren Leistungseinschränkungen, das Produkt nutzen sollen. Die Richtlinie umfasst dabei sowohl Neuentwicklungen und Innovationen als auch Produktoptimierungen in Form von Korrekturen, Varianten oder Weiterentwicklungen. Produkte im Sinne dieser Richtlinie sind Gebrauchsgüter aller Art, unabhängig von ihrem Einsatz als Konsum- oder Investitionsgut. Die Richtlinie wendet sich an Unternehmer und Entscheidungsträger, Poduktentwickler und Konstrukteure, Designer, Ergonomen und Gerontologen, Produktmanager, Produktplaner und Produktverantwortliche, Dienstleister und Zertifizierer, Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Interessenverbände. Die Richtlinie formuliert Grundlagen zur Anwendung gerontotechnischer Prinzipien im Produktlebenszyklus und definiert Kriterien sowie Methoden zur Prüfung von Produkten auf ihre generationengerechte Eignung.