Kurzreferat
Die Richtlinie ermöglicht dem Anwender, rechtlich verbindliche Wertschöpfungsketten über Unternehmensgrenzen hinweg auf direktem Wege zwischen zwei oder mehreren I4.0-Komponenten zu errichten, in der jede teilnehmende I4.0-Komponente eigenständig eine im Ausschreibungsverfahren vereinbarte Aufgabe übernimmt. Es werden zwei Interaktionsprotokolle betrachtet, die eine Kooperation von I4.0-Komponenten in Form von automatisierten Ausschreibungsverfahren organisieren. Die Richtlinie erläutert das Konzept des semantisch interoperablen Austauschs von Informationen und zeigt, wie die Nachrichten und deren Abläufe für den Informationsaustausch in den Anwendungsfällen von Industrie 4.0 zu gestalten sind. Sie bildet damit die Grundlage für eine I4.0-konforme Kooperation und Kollaboration. Die Richtlinie richtet sich an Anwender und Entwickler von Softwaresystemen für Automatisierungs- und Produktionstechnik, die Interaktionen zwischen I4.0-Komponenten konzipieren, entwerfen, umsetzen, testen und betreiben.