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Technische Regel Entwurf
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Die Bewertung von Mess- und Prüfergebnissen hängt maßgeblich von der Messunsicherheit und den zugrunde liegenden Entscheidungsregeln ab. Diese Regeln bestimmen, wie Konformitätsaussagen getroffen werden – also ob ein Messmittel oder ein Prüfergebnis als konform oder nicht konform eingestuft wird.
Der Entwurf der Richtlinien VDI/VDE/DGQ/DKD 2618 Blatt 1.3 und 2622 Blatt 1.2 beschreibt einheitliche Grundlagen für den Umgang mit Entscheidungsregeln bei Kalibrierungen und Prüfungen. Er unterstützt Fachleute dabei, Messunsicherheit korrekt zu berücksichtigen und geeignete Bewertungsverfahren auszuwählen.
Die Richtlinie richtet sich an Kalibrierlaboratorien, Messmittelverantwortliche sowie Anwender in Qualitätssicherung und Messtechnik.
Der Entwurf der kombinierten Richtlinien behandelt die Berücksichtigung der Messunsicherheit bei der Erstellung von Konformitätsaussagen.
Ein zentrales Element ist die Einführung eines einheitlichen Bezeichnungsstandards. Dieser erleichtert die Abstimmung zwischen Auftraggeber und Kalibrierlabor und schafft eine gemeinsame Grundlage für die Auswahl geeigneter Entscheidungsregeln.
Die Richtlinie beschreibt verschiedene Entscheidungsregeln für die Praxis, darunter:
Dabei werden grundlegende Prinzipien der Bewertung erläutert, insbesondere der Umgang mit Sicherheitsbereichen und deren Einfluss auf die Ergebnisbewertung.
Zusätzlich unterstützt ein Flussdiagramm die Auswahl der geeigneten Entscheidungsregel. Es zeigt, ob und in welcher Form eine Konformitätsbewertung erforderlich ist und welche Vorgehensweise im jeweiligen Anwendungsfall sinnvoll ist.
Die Ergebnisse der Konformitätsbewertung dienen als Grundlage für Entscheidungen über die Eignung von Messmitteln im jeweiligen Einsatzbereich.
Der Richtlinienentwurf unterstützt Organisationen bei der standardisierten und nachvollziehbaren Bewertung von Mess- und Prüfergebnissen.
Er hilft unter anderem bei:
Damit schafft der Entwurf eine Grundlage für konsistente und transparente Entscheidungen in der Mess- und Prüftechnik.