Kurzreferat
Die Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an ein Videoüberwachungssystem (VÜS) der Kategorie I. Das VÜS besteht aus aufeinander abgestimmten Systemkomponenten. Diese werden in eigenständigen Videoüberwachungsanlagen (VÜA) eingesetzt, die weder Einfluss auf eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) nehmen noch Teil davon sind.