Hinweise für die Anordnung von Mannlöchern und Besichtigungsöffnungen

Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]

AD 2000-Merkblatt A 5 Anlage 1:2000-10

Hinweise für die Anordnung von Mannlöchern und Besichtigungsöffnungen

Englischer Titel
Directives for the arrangement of manholes and inspection ports
Ausgabedatum
2000-10
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Kurzreferat

Mannlöcher und Besichtigungsöffnungen müssen vor allem eine Beurteilung der Längs- und Rundschweißnähte sowie besonders beanspruchter und gefährdeter Stellen der Innenseite von Druckbehältern ermöglichen. Als besonders beansprucht können Ecknähte, Krempen und die Umgebung größerer Ausschnitte angesehen werden. Gefährdete Stellen sind z.B. der Flüssigkeitssumpf bzw. die Behältersohle, der Bereich des Flüssigkeitsspiegels sowie Stellen, die erfahrungsgemäß Korrosionen und Erosionen bevorzugt ausgesetzt sind. Besichtigungsöffnungen können zusätzlich zu einem Mannloch dort erforderlich werden, wo z.B. infolge Einbauten das Befahren zur Beurteilung allein nicht ausreicht.
Ersatzvermerk

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