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Technische Regel [AKTUELL]
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Dieses Beiblatt enthält eine Aufstellung über den aktuellen Bearbeitungsstand der Normen für das Bergmännische Risswerk. Nach der Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider-Bergverordnung - MarkschBergV) sind bei markscheiderischen und sonstigen vermessungstechnischen Arbeiten im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 2 Bundesberggesetz - hierzu zählen u. a. das Aufsuchen und Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen sowie die damit verbundene Wiedernutzbarmachung der Oberfläche - die allgemein anerkannten Regeln der Markscheide - und Vermessungskunde einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regeln wird vermutet, soweit die Normen "Bergmännisches Risswerk" beachtet werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21901 Beiblatt 1:2006-09 .
Gegenüber DIN 21901 Bbl 1:2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Gliederung über den Aufbau der Normen überarbeitet und die Inhaltsübersicht dementsprechend angepasst; b) Abschnitt "Technische Einrichtungen" neu aufgenommen; c) Beiblatt redaktionell überarbeitet.