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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese DIN SPEC wurde im Zuge des PAS-Verfahrens durch einen Workshop (temporäres Gremium) erstellt. Die Erarbeitung und Verabschiedung des Dokuments erfolgte durch die im Vorwort genannten Verfasser. Die vorliegende DIN SPEC beinhaltet Leitlinien für organisatorische Abläufe beziehungsweise Geschäftsprozesse in Aufsichtsgremien wie Aufsichtsräten, Beiräten und Verwaltungsräten. Die Leitlinien sollen ein Referenzmodell vorgeben, sowie eine Prozesslandkarte des Aufsichtsrats für Routinen, die regelmäßig im Rahmen der Überwachungsarbeit anfallen. Potenzielle Anwender und Zielgruppen dieser Leitlinien sind Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften, insbesondere mittelständischer Unternehmen, Familienunternehmen, Stiftungen und öffentliche Unternehmen. Das Referenzmodell bietet dabei ausreichend Freiheitsgrade und Flexibilität für eine unternehmensindividuelle Anpassung. Die DIN SPEC soll in erster Linie eine betriebswirtschaftliche Perspektive auf die regelmäßig ablaufenden Routinearbeiten von Aufsichtsgremien eröffnen. Soweit sich die vorliegende DIN SPEC notwendigerweise auf gesetzliche Regelungen, Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) oder auf sonstige relevante Rechtsprechung bezieht, spiegelt sie den Stand per 1. Oktober 2015. Nicht berücksichtigt wurden unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG), der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG), der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG), der Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung (Aktionärsrichtlinie).