Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen - Prüfung von Oberflächen auf visuell nicht feststellbare Verunreinigungen vor dem Beschichten

Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN] Artikel ist nicht bestellbar

DIN/TR 55684:2020-09

Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen - Prüfung von Oberflächen auf visuell nicht feststellbare Verunreinigungen vor dem Beschichten

Englischer Titel
Corrosion protection of steel structures by protective paint systems - Testing of surfaces before application of coating materials for containments that cannot be detected visually
Ausgabedatum
2020-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
16
Ausgabedatum
2020-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
16
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3187325
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Einführungsbeitrag

In diesem Dokument wird - zusammen mit Aussagen über die aus den Prüfergebnissen zu ziehenden Konsequenzen - ein Überblick über die einschlägigen Prüfverfahren gegeben. Dabei wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass noch nicht für alle in Frage kommenden Verunreinigungen Prüfverfahren genormt und deshalb Ergänzungen notwendig sind. Dieses Dokument gilt auch sinngemäß für verzinkte Oberflächen. Dieses Dokument (DIN TR 55684) wurde vom Unterarbeitsausschuss NA 002-00-10-04 UA "Oberflächenvorbereitung und -prüfung" im DIN-Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB) erarbeitet.

ICS

25.220.10, 91.080.13

DOI

https://dx.doi.org/10.31030/3187325
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN SPEC 55684:2018-07 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN/TR 55684:2021-01 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN SPEC 55684:2018-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 4.2.3.3 "pH-Wert-Messung" gestrichen; b) Schritt 2 in 4.2.4 konkretisiert; c) Tabelle 1 in zwei Tabellen zur besseren Lesbarkeit aufgeteilt; d) in Tabellen 1 bis 3 die Korrosivitätskategorien C2 bis C4 zusammengefasst und CX (offshore) sowie Immersionskategorie Im4 ergänzt; e) in Tabellen 1 bis 3 die Schutzdauern L, M und H in einer Zeile zusammengefasst; f) 4.3.2 "Probenahme" gestrichen; g) in Tabelle 4 (ehem. Tabelle 3) die Spalte "im Einzelfall entscheiden" gestrichen; h) in Tabelle 4 "Prüfung mittels Testtinten" neu aufgenommen und Nachweisverfahren "Lösemittelextraktion" und "Verbrennung" gestrichen; i) Dokument redaktionell überarbeitet.

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