Kurzreferat
Diese Merkblatt gilt für das Schweißen von Kunststoffen nach Tabelle 1 in haustechnischen Anlagen für die Bereiche Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen sowie Zentralheizungs- und Lüftungsanlagen und für andere Verbindungsleitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Anforderungen in einschlägigen Rechtsvorschriften (Beispielsweise DruckbehV) bleiben unberührt. Schweißarbeiten in haustechnischen Anlagen, die nach diesem Merkblatt ausgeführt werden, entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Werden darüber hinaus spezielle Anforderungen gestellt, sind diese vor Auftragserteilung besonders zu vereinbaren.