Kurzreferat
In diesem Beiblatt sind die Anforderungen an die fehlerfreien Anteile der Fügeflächen bei Scher- und Schälversuchen an heizwendel- und heizelementmuffengeschweißten Rohrverbindungen nach Richtlinie DVS 2203-6 festgelegt. Die Anforderungen können in Verbindung mit weiteren Prüfungen als Beurteilungskriterium für die Schweißverbindung herangezogen werden. Die Bewertung von Schweißverbindungen nach dieser Richtlinie darf nur von einem Sachkundigen mit der dafür notwendigen Erfahrung (z. B. Fachmann für Kunststoff schweißen nach Richtlinie DVS 2213) durchgeführt werden. Diese Richtlinie gilt für die Werkstoffe PE 80, PE 100 (inkl. PE 100-RC), PE-Xa, PE-Xc, PP-H, PP-B, PP-R, PA-U 12, PVDF und PB.