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DWA-A 779:2006-04

TRwS 779:2006-04

Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Allgemeine Technische Regelungen

Ausgabedatum
2006-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
27
Ausgabedatum
2006-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
27

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Kurzreferat
Mit der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) 779 "Allgemeine Technische Regelungen" werden vorhandene technische Regelungen aus Verwaltungsvorschriften der Länder und aus den entsprechenden Erlassen, Anhängen von Länderverordnungen, Handlungsempfehlungen harmonisiert und als Arbeitsblatt im Regelwerk der DWA zusammengefasst. Ziel ist, die wasserrechtlichen Vorschriften der Länder um die noch bestehenden technischen und betrieblichen Regelungen zu reduzieren. Die TRwS 779 gilt für Anlagen zum Umgang mit flüssigen und festen wassergefährdenden Stoffen. Sie beinhaltet insbesondere Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile. Ferner werden Aussagen zur Eigen- und Fremdüberwachung getroffen. Die TRwS 779 gilt für neue und bestehende Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Regelungen zum Bestandschutz. Die TRwS 779 hat nach Fertigstellung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, wie sie gemäß § 19g (3) WHG für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgeschrieben sind. Die TRwS 779 richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DWA-A 779:2023-06; TRwS 779:2023-06 .

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