Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen Holzhausbau gelten für den Bau von Holzhäusern und Gebäuden in Holzbauart. Sie umfasst die Herstellung vorgefertigter Bauprodukte für Gebäude in Holzbauart und die Errichtung der Gebäude in Holzbauart. Sie umfassen folgende Bauarten: – Holztafelbauart in einseitig oder beidseitig bekleideter oder beplankter Ausführung; – Holzskelettbauart; – Holzmassivbauart; – Holzmodulbauart. Die oben genannten Holzbauarten können mit anderen Bauarten kombiniert werden, z. B. Hybridbauten.