Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für CO2-senkende Holzbauwerke von: Wohngebäuden, Gewerbe- und Industriebauten, Objektbauten, Anbauten, bauliche Erweiterung von Bestandsbauwerken. Sie gelten dabei für folgende Bestandteile eines Bauwerks: – Bauteile der Bauwerkshülle mit allen wesentlichen Einzelschichten; – alle wesentlichen Einzelschichten von statisch wirksamen Innenbauteilen; – statisch wirksame Unterbauten und Gründungen; – alle wesentlichen Einzelschichten von statisch nicht wirksamen Innenbauteilen, die der Aufteilung oder Gliederung eines Bauwerks dienen und – statisch wirksame Einzelbauteile. Die Güte- und Prüfbestimmungen in Bezug auf den rechnerischen Nachweis der CO2-Senkenleistung nach Abschnitt 3.3 gelten nicht für folgende Bestandteile eines Bauwerks: Gebäudetechnik, lose Verbindungsmittel, untergeordnete Bestandteile und Einrichtungsgegenstände.