CO₂-senkende Holzbauwerke - Gütesicherung
neu

Technische Regel [NEU]

RAL-GZ 425:2026-09

CO₂-senkende Holzbauwerke - Gütesicherung

Ausgabedatum
2026-09
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Originalsprachen
Deutsch
Seiten
15

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Kurzreferat

Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für CO2-senkende Holzbauwerke von: Wohngebäuden, Gewerbe- und Industriebauten, Objektbauten, Anbauten, bauliche Erweiterung von Bestandsbauwerken. Sie gelten dabei für folgende Bestandteile eines Bauwerks: – Bauteile der Bauwerkshülle mit allen wesentlichen Einzelschichten; – alle wesentlichen Einzelschichten von statisch wirksamen Innenbauteilen; – statisch wirksame Unterbauten und Gründungen; – alle wesentlichen Einzelschichten von statisch nicht wirksamen Innenbauteilen, die der Aufteilung oder Gliederung eines Bauwerks dienen und – statisch wirksame Einzelbauteile. Die Güte- und Prüfbestimmungen in Bezug auf den rechnerischen Nachweis der CO2-Senkenleistung nach Abschnitt 3.3 gelten nicht für folgende Bestandteile eines Bauwerks: Gebäudetechnik, lose Verbindungsmittel, untergeordnete Bestandteile und Einrichtungsgegenstände.
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