Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für betriebsfertige Innentüren einschließlich etwaiger Zargen zum Einbau in senkrechte Wände sowie im Besonderen für einzelne Innentürblätter aus Holz und Holzwerkstoffen, vorzugsweise nach DIN 68706, Teil 1, und Türzargen aus Holz und Holzwerkstoffen, vorzugsweise nach DIN 68706, Teil 2, sowie Feucht- und Nassraumtüren, die nicht dem Freiluftoder Außenklima ausgesetzt sind. Schallschutz-, brandschutz-, wärmeschutztechnische und ähnliche Anforderungen besonderer Art an Türblätter werden hier nicht gestellt. Es wird auf die Einsatzempfehlung im Anhang zu den Güte- und Prüfbestimmungen mit den dazugehörigen Erläuterungen hingewiesen. Diese Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen gelten nur in Verbindung mit den jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen.