Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Überwachung der Produktion Werkseitig hergestellter Vegetationstragdeckschichten (Schotterrasen). Der Zweck dieser Güte- und Prüfbestimmungen ist es, durch eine Erstprüfung die Eignung und fachgerechte Produktion von Vegetationstragdeckschichten (Schotterrasen) nachzuweisen und durch kontinuierliche Eigenüberwachungen sowie turnusmäßige jährliche Fremdüberwachung fortlaufend zu sichern.