Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Abscheideranlagen und deren Komponenten. Dies sind: - Schlammfänge und Sedimentationseinrichtungen; - Abscheider für Leichtflüssigkeiten; - Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl, Ethanol bis 10% und paraffinische Kraftstoffe; - Abscheider für Fette; - Probenahmeschächte/-einrichtungen; - Stärkeabscheider; - Absetzanlagen mit Leichtstoffrückhaltung nach RiStWag in Fertigteilbauweise.