Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten, zusätzlich zu den Regelungen des ADR und der jeweils zuständigen Behörde, für die Gütesicherung (Qualitätssicherung und Überwachung) der Fertigung von Kunststoffverpackungen und Kunststoff-IBC zum Transport gefährlicher Güter, die gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter der Bauart nach zugelassen sind und nur in Verbindung mit den jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen. Im Einzelnen betreffen sie die in den jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen aufgeführten Verpackungstypen und speziellen IBC-Arten: RAL-GZ 726/1: Fässer und Kanister aus Kunststoff; RAL-GZ 726/2: Säcke aus Kunststoffgewebe oder Kunststoff-Folie; RAL-GZ 726/3: Starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter; RAL-GZ 726/4: Flexible Großpackmittel (IBC) aus Kunststoffgewebe bzw. -folie.