Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen die Grundsätze für die Güte, den Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen für Einrichtungen fest, die diagnostische und therapeutische Leistungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin anbieten. Das Leistungsangebot der Einrichtungen kann das gesamte Spektrum der Gefäßmedizin oder einen Teil davon umfassen. Im Rahmen dieser Güte- und Prüfbestimmungen werden je nach Sektor der Leistungserbringung zwei Klassen der gefäßchirurgischen und gefäßmedizinischen Einrichtungen unterschieden. Die Klassen werden je nach Umfang des Leistungskataloges in zwei bzw. drei Unterklassen eingeteilt. A - ambulante Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (fachärztliche Praxis) mit Leistungsfeld 1 "Arterien und Venen", Leistungsfeld 2 "Venen"; B - stationäre Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (Abteilung oder Klinik für Gefäßchirurgie und/oder Gefäßmedizin) - Leistungsfeld 1 "Stationäre Gefäßmedizin der Arterien und Venen", - Leistungsfeld 1 "Stationäre Gefäßmedizin der Venen", - Leistungsfeld 3 "Stationäre Gefäßmedizin Aorta". Im Rahmen dieser Güte- und Prüfbestimmungen werden Anforderungen in den Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für ambulant versorgende Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin und den Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für klinisch (stationäre) versorgende Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin abgehandelt.