Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen regeln das Ausführen von Revisionen an ortsfesten unterirdischen und oberirdischen Tanks und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden entzündbaren, leicht entzündbaren oder extrem entzündbaren Flüssigkeiten (Kraftstoffe, Lösemittel und Altöl unbekannter Herkunft), und Dieselkraftstoff und Altöl bekannter Herkunft mit einem Flammpunkt > 55 °C. Tankrevisionen an Heizölverbrauchertankanlagen - sofern diese Anlagen sich nicht in explosionsgefährdeten Bereichen entzündbarer Flüssigkeiten befinden - richten sich nach den Bestimmungen der RAL-GZ 977/2.