Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen regeln das Ausführen von Revisionen unter den Gütezeichen "Tankschutz" an ortsfesten unterirdischen und oberirdischen Tanks und Anlagen zum Umgang mit Heizöl EL (wassergefährdende Flüssigkeit). Tankrevisionen an Heizölverbraucheranlagen, die sich in explosionsgefährdeten Bereichen brennbarer Flüssigkeiten befinden, richten sich nach den Bestimmungen der GP 101. Die Tankreinigung von nicht befahrbaren ortsfesten Heizöltankanlagen – Batterietanks, Haushaltstanks u. ä., die keine Einstiegsöffnung besitzen – fällt nicht unter die Gütesicherung "Tankschutz RAL-GZ 977". Die erforderlichen Tankrevisionen an diesen Verbrauchertankanlagen sind jedoch zur Vollständigkeit der Dienstleistungen vor Ort im Anhang 1 zu dieser GP mit angeführt.