Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Leistungen, die von Kommunalverwaltungen (Kernverwaltung ohne ausgegliederte Bereiche) und Wirtschafts- und Entwicklungsförderungsgesellschaften der Kommunen in folgenden Bereichen erbracht werden: a. Serviceversprechen/Verwaltungswegweiser, b. Erste Informationen zum Verfahren, c. Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform, d. Bearbeitungszeit von Baugenehmigungsanträgen, e. Bezahlung von Auftragsrechnungen, f. Reaktion auf Beschwerden, g. Anfragen zu Gewerbeflächen, h. Kundenzufriedenheit, i. Verlässlichkeit von Baugenehmigungen. Die vollständige Einhaltung der Kriterien ist die Voraussetzung zur Verleihung und Führung des Gütezeichens Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung. Eine Kommune muss nur die Gütekriterien einhalten, die in ihrem unmittelbaren Verantwortungsbereich liegen. Der unmittelbare Verantwortungsbereich bezieht sich auf den Bereich, welcher der unmittelbaren Weisungsbefugnis des Landrats, Oberbürgermeisters oder Bürgermeisters des Mitglieds unterliegt. Die Fremdüberwachung der Einhaltung der Kriterien muss durch eine neutrale Stelle erfolgen. Die Vorgaben der Liste 1 "Allgemeine bzw. übergeordnete Dokumentationsanforderungen" sind einzuhalten.