Verhinderung von Gefährdungen durch biobeständige, lungengängige Faserstäube bei der Carbonbetonbauweise - Güte- und Prüfbestimmungen

Technische Regel [AKTUELL]

RAL-RG 351:2021-12

Verhinderung von Gefährdungen durch biobeständige, lungengängige Faserstäube bei der Carbonbetonbauweise - Güte- und Prüfbestimmungen

Ausgabedatum
2021-12
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Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen Anforderungen für den Einsatz von matten- und stabförmigen Bewehrungen aus Kohlenstofffasern im Betonbau der Bereiche Neubau sowie Verstärkung und Instandsetzung für die jeweiligen Herstellungs-, Bearbeitungs- und Recyclingprozesse fest. Sie gelten nicht für andere Erzeugnisse aus Kohlenstofffaser, nanoskalige Kohlenstofffaser oder Anwendungen außerhalb des Betonbaus. Gleichmaßen ausgenommen ist die Betonbauweise, bei der Kurzfasern verwendet bzw. zugemischt werden.