Kurzreferat
In der Richtlinie wird die Bestimmung der Anteile der Elemente Arsen, Antimon und Selen in emittierten Stäuben, beispielsweise aus Abfallverbrennungsanlagen, Feuerungsanlagen, Metallhüttenwerken, metallverarbeitender Industrie und Zementwerken, nach ihrer Abtrennung als flüchtige Hydride und nachfolgender Messung mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) behandelt.