Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aktuell verzögert sich der Druck und Versand von Print-Dokumenten (Normen und Regelwerke).
Wenn verfügbar, können Sie das entsprechende Dokument auch digital als Download bestellen; dieser steht in der Regel innerhalb weniger Minuten bereit (bei erforderlicher manueller Prüfung spätestens innerhalb von 1 Arbeitstag).
Umbuchung bestehender Bestellungen: E-Mail an kundenservice@dinmedia.de (mit Auftrags- oder Kundennummer).
Wir bitten um Entschuldigung und danken für Ihre Geduld.
DIN Media
Technische Regel [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Biomassevergasung sauber und effizient betreiben – Emissionen gering halten, Energiegewinn maximieren
In dieser VDI-Richtlinie wird der Stand der Technik hinsichtlich Mindestanforderungen, Qualitätskriterien und Umweltstandards bei Biomassevergasung beschrieben. Die thermochemische Vergasung von Biomasse mithilfe eines Vergasungsmittels stellt eine Möglichkeit dar, nachwachsende Rohstoffe dezentral in nutzbare Energieformen umzuwandeln. Die Richtlinie bietet einen umfassenden Überblick über die thermochemische Vergasung von Biomasse zum Zweck der Energiegewinnung. Zusätzlich gibt sie einen Überblick zum Stand der Technik, sowohl bei der Erzeugung von Holzgas, als auch bei dessen Verwertung. Weiterhin werden Hinweise zur Errichtung und zum Betrieb von Vergasungsanlagen gegeben. Sie beinhaltet darüber hinaus praktische Handreichungen, um baurechtliche Genehmigungsverfahren zu absolvieren und im Vorfeld entsprechende Einstufungen vorzunehmen.
Anwendungsbereich
Gegenstand dieser Richtlinie ist die thermochemische Vergasung von naturbelassenem Holz und von naturbelassener holziger Biomasse zum Zwecke der Nutzung des Produktgases in Kolbenmaschinen zur innermotorischen Verbrennung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). „Naturbelassen“ ist ein Holz dann, wenn es nicht oder nicht nennenswert mit Schadstoffen in Berührung gekommen ist, und wenn es nur mechanisch bearbeitet wurde.
Angelehnt an 1. BImSchV, § 3, Abs. 1, Nr. 4, 5 und 5a gehören zu den Brennstoffen, die diesen Kriterien gerecht werden:
Diese Richtlinie gilt nicht für naturbelassenes Altholz (im Sinne von § 2 Nr. 3 und Nr. 4 AltholzV). Seine vormalige Verwendung prädestiniert es für eine stärkere Belastung mit Schadstoffen als die genannten Brennstoffe. Für seine Verwendung in Biomassevergasung gemäß VDI 3461 würden engmaschigere Sicherungssysteme als die hier vorgesehenen benötigt.
Ebenfalls nicht Teil des Anwendungsbereiches dieser Richtlinie ist die Produktion von Synthesegas, das mit dem Ziel einer weiteren Verarbeitung zu Chemierohstoffen oder Flüssigtreibstoffen hergestellt wird.
Aus dem Inhalt