Kurzreferat
Die vorliegende Richtlinie befaßt sich mit Emissionen luftverunreinigender Stoffe aus der Schweinehaltung. Sie gilt für die Haltung von Mastschweinen, Ebern, Sauen und Ferkeln aller Gewichtsklassen. Ihre Aufgabe ist es, die Ursachen für die Entstehung, die Art und Konzentration der Emission zu kennzeichnen, Maßnahmen zum Vermindern der Emission und Immission anzugeben. Die Richtlinie berücksichtigt den derzeitigen Stand der Technik in der Schweinehaltung und gibt Hinweise, wie ein Betrieb eingerichtet werden kann, so daß möglichst wenig Emissionen entstehen. Da auch in der modernen Schweinehaltung Geruchsemissionen nicht ausgeschlossen werden können, werden zur Vermeidung erheblicher Belästigungen Abstände zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung im Sinne der BauNVO vorgeschlagen. Diese sollen auch bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden.