Emissionsminderung - Biologische Abfallbehandlungsanlagen - Kompostierung und (Co-)Vergärung - Anlagenkapazität bis ca. 6000 Mg/a

Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]

VDI 3475 Blatt 2:2005-12

Emissionsminderung - Biologische Abfallbehandlungsanlagen - Kompostierung und (Co-)Vergärung - Anlagenkapazität bis ca. 6000 Mg/a

Englischer Titel
Emission control - Facilities for biological waste - Composting an anaerobic (co-)digestion - Plant capacities up to approx. 6000 Mg/a
Ausgabedatum
2005-12
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Kurzreferat

Die Richtlinie beschreibt Anlagen mit einer genehmigten Durchsatzleistung bis zu 6000 Mg/a. In diesen Anlagen werden biologisch abbaubare Abfälle, beispielsweise Grünabfälle und Bioabfall behandelt. Es beschreibt den Stand der Technik von biologischen Abfallbehandlungsanlagen mit aeroben und anaeroben Verfahrenstechniken unter besonderer Berücksichtigung der dabei entstehenden Luftverunreinigungen, wie Geruchsstoffe, Luftschadstoffe, Staub und Mikroorganismen. Mit Veröffentlichung der Richtlinien VDI 3475 Blatt 5 und VDI 3475 Blatt 6 wurde die Richtlinie zurückgezogen. Nachfolgerichtlinien sind für die Vergärung von biologischen Abfällen VDI 3475 Blatt 5 und für die Kompostierung VDI 3475 Blatt 6. Bei Fragen zu Geruchs-Emissionsfaktoren bei der biologischen Abfallbehandlung ist die Richtlinie VDI 3475 Blatt 7 heranzuziehen.

Inhaltsverzeichnis

ICS

13.040.40
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