Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren zur Vorausberechnung des Beurteilungspegels des Mündungsknalls eines Einzelschusses aus einer Handwaffe an einer Schießposition auf einem Schießstand in der Nachbarschaft einer Schießanlage. Sie ist anzuwenden, wenn eine messtechnische Bestimmung der A- und F-bewerteten Pegel der Emissionssituationen nicht möglich ist, was bei der Errichtung eines Schießplatzes nach 4. BImSchV Anhang 1 Nr. 10.18 (waffenrechtlich Schießstätte) der Fall ist. Das in der Richtlinie beschriebene Verfahren ist anwendbar auf Schießplätze, die aus einem oder mehreren Schießständen bestehen und gegebenenfalls Sicherheitsbauteile aufweisen. Es ist analog für militärisch betriebene Schießplätze anwendbar, jedoch sind die militärischen Schusswaffen und die Besonderheiten ihres Einsatzes zu berücksichtigen.