Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt die Erkundung zur Klärung des Asbestverdachts in Raumlufttechnischen Anlagen (Brandschutzklappen, Luftleitungen und deren Umfeld), die individuelle Bewertung der Brandschutzklappen (BSK) gemäß der Asbestrichtlinie bis hin zur Sanierung. Die individuelle Bewertung im Sinne der Richtlinie VDI 6202 Blatt 1 durch den Schadstoffgutachter/die Schadstoffgutachterin bildet die Grundlage für die Tätigkeiten der Prüfsachverständigen für Brandschutz und Wartungstechniker/-technikerinnen. Eine darüber hinaus gehende Bewertung des baulichen/technischen Brandschutzes ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Diese Richtlinie wendet sich an Bauherren (Betreiber, Eigentümer, Veranlasser von Maßnahmen), Wartungstechniker und Schadstoffgutachter bis hin zu den Prüfsachverständigen.